Die Höhe der anwaltlichen Gebühren ergibt sich in aller Regel aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dabei richten sich die gesetzlichen Gebühren im Zivilrecht nach dem Gegenstandswert; je höher der Wert des Betrags oder der Sache ist, um den oder die gestritten wird, desto höher sind daher auch die Gebühren des Rechtsanwalts. Dieses System sichert die Quersubventionierung von Auseinandersetzungen im niedrigeren Gebührenbereich durch eine aufwandsunabhängige Vergütung von Tätigkeiten mit hohen Gegenstandswerten. Die Höhe der Gebühr einer Erstberatung ist außerdem bei 190,00 € zzgl. MwSt. gedeckelt.
In einer gerichtlichen Auseinandersetzung trägt normalerweise derjenige die Kosten, der den Rechtsstreit verliert. Allerdings gibt es auch Ausnahmen; so findet z. B. in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen keine Kostenerstattung statt.
Über die insgesamt zu erwartenden Kosten einer Rechtsberatung und einer rechtlichen Auseinandersetzung geben wir Ihnen gerne Auskunft. Bitte sprechen Sie uns an!
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